1. Man darf sitzen.
Das Wiener Kaffeehaus wurde nie als Ort zum schnellen Konsumieren gedacht. Wer eine Melange bestellt, hat damit das Recht erworben eine Weile zu bleiben, nicht nur die Zeit die man zum Trinken braucht.
In Reservierungszeitfenstern gilt das mit Rücksicht: viele Kaffeehäuser, auch wir bei der Vollpension, arbeiten mit fixen Zeitslots und Folgereservierungen.
2. Mit dem richtigen Namen bestellen.
Das ist der häufigste Fehler. „Einen Kaffee bitte” ist keine Bestellung, sondern eine Rückfrage. Das Wiener Kaffeehaus hat Dutzende Kaffeespezialitäten, und jede hat einen Namen. Die wichtigsten:
Melange: verlängerter Mokka mit warmer Milch und feiner Schaumkrone. Der Klassiker. Milder als ein Cappuccino.
Einspänner: kleiner schwarzer Mokka im Glas, mit Schlagobers. Kommt immer mit Deckel aus Schlagobers, den man nicht umrührt.
Verlängerter: ein mit mehr Wasser aufgegossener Espresso. Schwächer, aber nicht weniger ernst.
Brauner: Mokka mit einem Schuss Milch. Kurz, kräftig, ohne viel Aufhebens.
Alle Varianten und ihre Geschichte erklärt unser Guide zu Wiener Kaffeespezialitäten.
3. Das Glas Wasser kommt automatisch.
Zur Melange, zum Braunen, zum Einspänner: das Glas Leitungswasser kommt ungefragt mit und kostet (in der Regel) nichts extra.
4. Die Zeitung auf dem Stöckerl.
Viele klassische Wiener Kaffeehäuser bieten Tageszeitungen auf langen Holzstäben an, den sogenannten Zeitungsstöckerln. Man nimmt sich eine, liest, legt sie zurück.
Wer das Kaffeehaus als Arbeitsort nutzt: Laptop ist in den meisten Häusern toleriert, manche bieten gewisse Zeitfenster oder Tische dafür an. Aber man sollte zumindest ein Getränk bestellen und nicht vier Stunden auf einem Espresso sitzen.
5. Den Grant nicht persönlich nehmen.
Der stereotype Wiener Kellner hat einen Ruf: mürrisch, knapp, wenig charmant. Das stimmt manchmal. Es ist aber keine Unhöflichkeit sondern eine lokale Eigenart: eine gewisse würdevolle Distanz die zum Kaffeehaus gehört wie das Glas Wasser zur Melange.
6. Trinkgeld gibt man beim Bezahlen direkt.
Wenn der Kellner oder die Kellnerin die Rechnung bringt, nennt man einen runden Betrag.
Übliche Trinkgeldhöhe: 10 bis 15 Prozent, oder einfach aufrunden auf den nächsten vollen Betrag.