Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Studiovermietung und Veranstaltungen der Vollpension Wien
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung des Studios der Vollpension Wien an Firmenkunden für Veranstaltungen, Backkurse und ähnliche Anlässe, sowohl mit als auch ohne Catering, und Veranstaltungen an den Standorten Schleifmühlgasse (Wien) und Johannesgasse (Wien) und bilden einen untrennbaren Vertragsbestandteil der jeweiligen Verträge.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und zurückgewiesen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.3. Mit der Unterzeichnung des Miet- oder Veranstaltungsvertrags oder der schriftlichen Bestätigung durch die Vollpension Wien gelten diese AGB als anerkannt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Vollpension Wien sind unverbindlich.
2.2. Mit der Unterzeichnung des Angebots erklärt der Kunde verbindlich, die jeweiligen Leistungen erwerben zu wollen.
2.3. Der Miet- oder Veranstaltungsvertrag kommt zustande, sobald die Vollpension Wien das vom Kunden unterzeichnete Angebot gegengezeichnet hat. Der Vertragsinhalt, einschließlich Mietzeitraum, Preis sowie die vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten des Studios oder der Café Standorte, den Cateringumfang (falls gebucht) und ggf. die Inhalte der gebuchten Backkurse, werden so schriftlich festgelegt.
2.4. Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
3. Nutzungszweck
3.1. Das Studio der Vollpension Wien wird ausschließlich für den im Mietvertrag oder Veranstaltungsvertrag vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt.
3.2. Jede Art von Untervermietung, sonstiger Weitergabe oder die Nutzung des Studios durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vollpension Wien.
3.3. Veranstaltungen mit Catering in den Räumlichkeiten der Schleifmühlgasse oder Johannesgasse sind geschlossene Veranstaltungen, und es dürfen keine öffentlichen Einladungen oder Werbemaßnahmen erfolgen, die die Marke Vollpension ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung verwenden.
4. Nutzung der Marke Vollpension
4.1. Die Marke Vollpension sowie alle damit verbundenen Markenrechte dürfen im Rahmen der Studioanmietung, der Backkurse oder Veranstaltungen nicht für Werbezwecke oder ähnliche Zwecke genutzt werden, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich und schriftlich von der Vollpension Wien genehmigt.
4.2. Insbesondere ist es nicht gestattet, das Studio, Veranstaltungen oder Backkurse öffentlich mit der Marke Vollpension zu bewerben oder den Eindruck zu erwecken, die Vollpension Wien sei Veranstalter oder Kooperationspartner.
4.3. Jede Werbung, die auf die Anmietung des Studios, eine Veranstaltung oder einen Backkurs hinweist, ist vor Veröffentlichung von der Vollpension Wien schriftlich freizugeben.
5. Anzahlungen und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Nach Vertragsabschluss legt die Vollpension Wien dem Mieter oder Veranstalter eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises bzw. der Gesamtkosten für die Veranstaltung oder den Backkurs. Die Anzahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu begleichen. Die Vollpension Wien ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten zu erbringen oder Räumlichkeiten bereitzustellen, solange die Anzahlung nicht in voller Höhe bei ihr gutgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Veranstaltungstermin dadurch nicht eingehalten werden kann.
5.3 Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Veranstaltungs- oder Mietbeginn ohne Abzug fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ebenso ausgeschlossen wie die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden, sofern diese nicht anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
5.4. Sollte die Anzahlung nicht spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung in voller Höhe eingehen, behält sich die Vollpension Wien vor, vom Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und die Räumlichkeiten oder Dienstleistungen anderweitig anzubieten.
6. Mietdauer und Übergabe
6.1. Das Studio wird dem Mieter zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt in einem betriebsbereiten und sauberen Zustand übergeben.
6.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Studio nach Ende der Mietzeit in demselben Zustand zurückzugeben. Eventuelle Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich an die Vollpension Wien zu melden. Der Mieter oder Veranstalter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer oder Veranstaltung an den Räumlichkeiten, der Einrichtung oder der technischen Ausstattung entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden nachweislich durch Mitarbeiter der Vollpension Wien verursacht.
6.3. Bei Backkursen sorgt die Vollpension Wien für die Bereitstellung aller benötigten Materialien und Zutaten. Der Kunde sorgt dafür, dass die Teilnehmer die Sicherheitsanweisungen befolgen und respektvoll mit den zur Verfügung gestellten Materialien umgehen.
7. Preise und zusätzliche Kosten
7.1. Die Preise richten sich nach dem im Miet- oder Veranstaltungsvertrag vereinbarten Betrag und verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Nutzung des Studios, des Caterings oder der Backkurse entstehen (z.B. zusätzliche technische Ausstattung, extra Reinigungskosten, oder spezielle Cateringanforderungen), werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
8. Stornierung und Vertragsrücktritt
8.1. Der Mieter oder Veranstalter kann den Vertrag bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren.
8.2. Bei einer Stornierung zwischen dem 30. Tag und dem 7. Tag vor dem Veranstaltungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises erhoben.
8.3. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin wird der volle Preis fällig. Dies betrifft auch die Reinigungspauschale, Getränkepauschale, Technik- & Workshop Ausstattung, das Catering sowie den Mietpreis.
9. Haftung und Schäden
9.1 Dem Kunden ist bewusst, dass Abbildungen und Beschreibungen (einschließlich auf der Website der Vollpension Wien) zwar mit größter Sorgfalt vorgenommen wurden, aber dennoch lediglich als Beispiel dienen. Abweichungen von Abbildungen sind daher unvermeidlich.
9.2. Etwaige Allergien von Teilnehmern sind im Rahmen der Bestellung schriftlich bekannt zu geben. Auch wenn die Vollpension Wien sich stets bemüht, entsprechende Vorgaben genau zu befolgen, kann jedoch letztlich aufgrund des Produktionsprozesses nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Produkte Spuren allergener Zutaten enthalten. Die Vollpension Wien übernimmt dementsprechend keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen.
9.3. Die Haftung der Vollpension Wien ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Betraglich ist die Haftung der Vollpension Wien auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
9.4. Sollte die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse beeinträchtigt werden, haftet die Vollpension Wien nicht. Der Kunde wird in solchen Fällen umgehend informiert.
10. Versicherung
10.1. Der Mieter oder Veranstalter ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für die von ihm durchgeführte Veranstaltung, insbesondere für Personen- und Sachschäden, zu sorgen.
11. Datenschutz
11.1. Die Vollpension Wien erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters oder Veranstalters ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
11.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.2. Erfüllungsort ist Wien. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.