AGBs Torten und Kekse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Torten- und Keksbestellungen von Firmenkunden der Vollpension Wien

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Vollpension Wien und Firmenkunden im Rahmen von Bestellungen von Torten und Keksen und bilden einen untrennbaren Vertragsbestandteil der jeweiligen Verträge.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und zurückgewiesen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Vollpension Wien sind unverbindlich. 

2.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Vollpension Wien die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt (per E-Mail oder Post). Der Vertragsinhalt, einschließlich Art, Menge, Lieferzeitpunkt und allfällige Sonderwünsche (z.B. spezielle Zutaten, Dekorationen oder Verpackungswünsche), wird dabei schriftlich festgelegt. Die Vollpension Wien behält sich das Recht vor, bei saisonalen Zutaten oder Lieferengpässen gleichwertige Alternativen anzubieten.

2.3. Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen und abgeschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

2.4. Ein Weiterverkauf von Torten und Keksen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vollpension Wien.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise für Torten und Kekse richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag oder, sollte darin keine ausdrückliche Regelung enthalten sein, nach der bei Vertragsabschluss aktuellen Preisliste der Vollpension Wien. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Mit Bestätigung der Bestellung wird eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags ausgestellt. Diese Anzahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Vollpension Wien ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten zu erbringen, solange die Anzahlung nicht in voller Höhe bei ihr gutgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Liefertermin dadurch nicht eingehalten werden kann.

4.3. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Lieferung der Torten und Kekse ohne Abzug zu begleichen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ebenso ausgeschlossen wie die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden, sofern diese nicht anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

4.4. Bei Zahlungsverzug behält sich die Vollpension Wien vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

 

5. Lieferung und Abholung

5.2. Mangels abweichender Vereinbarung liefert die Vollpension Wien bestellte Produkte zu Geschäftszeiten an die angegebene Firmenadresse. 

5.3. Die Lieferkosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen.

5.4. Im Falle von Verzögerungen bei der Warenherstellung und/oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, haftet die Vollpension Wien nicht und verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in solchen Fällen umgehend informiert.

 

6. Stornierung und Änderungen

6.1. Stornierungen oder Änderungen einer Bestellung sind bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei möglich.

6.2. Bei Stornierungen oder Teilstornierungen einer Bestellung zwischen dem 14. Tag und dem 7. Tag vor dem Liefertermin behält sich die Vollpension Wien vor, 50 % des Gesamtpreises (bzw. des stornierten Teiles davon) als Stornogebühr zu berechnen. 

6.3. Sollte eine Stornierung oder Teilstornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Lieferung erfolgen, wird der volle Betrag der Bestellung (bzw. des stornierten Teiles davon) fällig.

6.4. Im Fall von wesentlichen Änderungen wird die Vollpension Wien dem Kunden nach Möglichkeit ein geändertes Angebot zukommen lassen. Nimmt der Kunde dieses Angebot nicht an, so gilt die ursprüngliche Bestellung als storniert. Die Vollpension Wien ist nicht verpflichtet, Änderungswünschen zuzustimmen.

 

7. Haftung und Mängel

7.1. Dem Kunden ist bewusst, dass Abbildungen und Beschreibungen von Torten und Keksen (einschließlich auf der Website der Vollpension Wien) zwar mit größter Sorgfalt vorgenommen wurden, aber dennoch lediglich als Produktbeispiel dienen. Abweichungen von Abbildungen sind daher unvermeidlich.

7.2. Etwaige Allergien sind im Rahmen der Bestellung schriftlich bekannt zu geben. Auch wenn die Vollpension Wien sich stets bemüht, entsprechende Vorgaben genau zu befolgen, kann jedoch letztlich aufgrund des Produktionsprozesses nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Produkte Spuren allergener Zutaten enthalten. Die Vollpension Wien übernimmt dementsprechend keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen. 

7.3. Durch die Übergabe der Torten und Kekse an den Kunden hat die Vollpension Wien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung trifft ab diesem Zeitpunkt ausschließlich den Kunden. Die Vollpension Wien übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die nach der Übergabe der Torten und Kekse an den Kunden entstehen, insbesondere durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung seitens des Kunden.

7.4. Mängel sind vom Kunden sofort bei Lieferung oder Abholung schriftlich zu rügen.  Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht bei Übernahme entdeckt werden können, sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

7.5. Im Falle von berechtigten Mängelrügen hat die Vollpension Wien das Recht, nach eigener Wahl entweder Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu mindern.

7.6. Die Haftung der Vollpension Wien ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Betraglich ist die Haftung der Vollpension Wien auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. 

 

8. Nutzungsrechte und Markenrecht

8.1. Die Marke Vollpension und damit verbundene Kennzeichnungen und Gestaltungselemente dürfen vom Kunden nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Vollpension Wien für Werbezwecke verwendet werden.

 

9. Datenschutz

9.1. Die Vollpension Wien verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

9.2. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.2. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.