Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Buchtelmobil und das Popup-Café der Vollpension Wien
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Vollpension Wien und ihren Kunden im Rahmen von Cateringdienstleistungen und Eventbuchungen für das Buchtelmobil und das Popup-Café (einschließlich mobiler Möblierung) geschlossen werden und bilden einen untrennbaren Vertragsbestandteil der jeweiligen Verträge.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und zurückgewiesen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Vollpension Wien sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Vollpension Wien zustande.
2.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
3. Leistungen
3.1. Buchtelmobil: Die Vollpension Wien stellt das Buchtelmobil inklusive Personal für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst die Zubereitung und den Verkauf von Buchteln und ggf. weiteren vereinbarten Speisen und Getränken.
3.2. Popup-Café: Bei Buchung des Popup-Cafés stellt die Vollpension Wien zusätzlich zum Buchtelmobil auch eine mobile Möblierung (z.B. Tische, Stühle, Theken) zur Verfügung, um eine temporäre Café-Atmosphäre vor Ort zu schaffen. Die genaue Möblierung und Ausstattung wird individuell vereinbart und ist abhängig von der Verfügbarkeit.
3.3. Der konkrete Leistungsinhalt, einschließlich Anzahl und Art der zu liefernden Buchteln, Getränke sowie der Umfang der mobilen Möblierung, wird im Vorfeld des Vertrags individuell festgelegt.
3.4. Bei Veranstaltungen im Freien ist der Kunde verpflichtet, eine wettergeschützte Stellfläche sowie einen stabilen Untergrund für das Popup-Café und das Buchtelmobil zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich die Vollpension Wien vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder auf einem alternativen Standort zu bestehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der bereitgestellten Einrichtungen, des Popup-Cafés oder des Buchtelmobils oder durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen am Veranstaltungsort entstehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag oder, sollte darin keine ausdrückliche Regelung enthalten sein, nach der jeweils aktuellen Preisliste der Vollpension Wien.
4.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Anzahlung: Nach Vertragsabschluss stellt die Vollpension Wien dem Kunden eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes. Diese Anzahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu begleichen. Die Vollpension Wien ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten zu erbringen, solange die Anzahlung nicht in voller Höhe bei ihr gutgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Liefertermin dadurch nicht eingehalten werden kann.
4.4. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung ohne Abzug zu begleichen.
4.5. Erfolgt der Vertragsabschluss weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist der Gesamtbetrag in einer Anzahlung sofort fällig. Die Vollpension Wien ist nicht verpflichtet, Tätigkeiten zu erbringen, solange die Anzahlung nicht in voller Höhe bei ihr gutgeschrieben ist. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Liefertermin dadurch nicht eingehalten werden kann.
4.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Vollpension Wien das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
4.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ebenso ausgeschlossen wie die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden, sofern diese nicht anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
5. Stornierung
5.1. Der Kunde kann den Vertrag bis zum 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren.
5.2. Bei einer Stornierung zwischen dem 30. Tag und dem 14. Tag vor dem Veranstaltungstermin behält sich die Vollpension Wien vor, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
5.3. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird der volle Auftragswert fällig.
6. Reisekosten und Spesen
6.1. Reisekosten und Spesen, die im Rahmen der Lieferung oder anderer vereinbarter Dienstleistungen (z.B. Veranstaltungen) entstehen, werden zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Diese Kosten umfassen Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung und sonstige notwendige Ausgaben.
6.2. Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden gelten für die Erstattung der Reisekosten und Spesen die gleichen Bedingungen wie in Punkt 5. Bereits entstandene Reisekosten und Spesen sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen, auch wenn die Bestellung storniert wird.
7. Haftung
7.1. Dem Kunden ist bewusst, dass Abbildungen und Beschreibungen (einschließlich auf der Website der Vollpension Wien) zwar mit größter Sorgfalt vorgenommen wurden, aber dennoch lediglich als Produktbeispiel dienen. Abweichungen von Abbildungen sind daher unvermeidlich.
7.2. Etwaige Allergien sind im Rahmen der Bestellung schriftlich bekannt zu geben. Auch wenn die Vollpension Wien sich stets bemüht, entsprechende Vorgaben genau zu befolgen, kann jedoch letztlich aufgrund des Produktionsprozesses nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Produkte Spuren allergener Zutaten enthalten. Die Vollpension Wien übernimmt dementsprechend keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen.
7.3. Die Haftung der Vollpension Wien ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Betraglich ist die Haftung der Vollpension Wien auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
7.4. Sollte die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse beeinträchtigt werden, haftet die Vollpension Wien nicht. Der Kunde wird in solchen Fällen umgehend informiert.
8. Mobiliar und Ausstattung des Popup-Cafés
8.1. Die von der Vollpension Wien bereitgestellte Möblierung und Ausstattung des Popup-Cafés bleibt im Eigentum der Vollpension Wien und darf nur im Rahmen der Veranstaltung für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Möbel und Ausstattungsgegenstände pfleglich zu behandeln und sie in demselben Zustand zurückzugeben, wie sie übergeben wurden. Etwaige Schäden oder Verluste sind unverzüglich zu melden und vom Kunden zu ersetzen.
9. Nutzung der Marke Vollpension
9.1. Die Marke Vollpension sowie alle damit verbundenen Markenrechte dürfen im Rahmen des Buchtelmobils und des Popup-Cafés nicht für Werbezwecke oder ähnliche Zwecke genutzt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von der Vollpension Wien genehmigt.
9.2. Insbesondere ist es nicht gestattet, das Popup-Café, das Buchtelmobil oder die Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vollpension Wien öffentlich mit der Marke Vollpension zu bewerben oder den Eindruck zu erwecken, die Vollpension Wien sei Veranstalter oder Kooperationspartner.
10. Datenschutz
10.1. Im Rahmen der Durchführung des Vertrags werden personenbezogene Daten des Kunden erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen.
10.2. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.2. Erfüllungsort ist Wien. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.